Medizin/Atteste

Jenseits der 'traditonellen' Asylverfahren geht es in vielen Aufenthaltsfragen mehr und mehr um die medizinische Situation der Abschiebebedrohten oder Illegalisierten.

Die ärztlichen Stellungnahmen, Atteste und Arztbriefe sind daher wichtig, ihre Ausssagen und ihre Begründungen. Hierzu zwei gerichtliche Anregungen, VG München und VG Sigmaringen

Ärztliche Gutachten sind wiederum ein anderer Punkt, die (meist) einen offiziellen Auftrag voraussetzen - allerdings sich auch sogen. Privatgutachten zulässig, meist jedoch nicht finanzierbar.

Die Betrachtungsweisen der medizinischen-psychologischen Erfordernisse müssen daher begründet sein, die Folgen ausbleibender medizinischer Versorgung müssen dargelegt werden, die absehbare Situation im Herkunftsland kann oftmals (mangels Kenntnissen) nicht ausreichend dargestellt werden. Hierfür aber sind zu vielen Ländern alternative Gesundheits-Berichte zugänglich, die in Aufenthaltsfragen eine wichtige Rolle spielen können.

Minimale ärztliche Aussagen sollten sich an diesen Kriterien orientieren.

Das VG Stuttgart erkennt eine PTSD; die Situation ist jedoch dramatisch, wie die Berliner Erklärung zeigt. Einige Fachleute sind erkennbar irritiert über die Ignoranz mancher Entscheidungen.

Für Sanspapiers bleibt die Situation - weiterhin ohne sichere medizinische Versorgung