de / en / fr / عر /

Kinder

Kinder sollen unter dem Schutz der UN-Kinderrechtskonvention, wie auch des Den Haager Minderjährigenschutzabkommen stehen.

Die Realität sieht in Deutschland leider anders aus, soweit es z.B. Minderjährige ohne Eltern im Asylverfahren betrifft.

Sogen. UMF (unbegl. minderj. Flüchtlinge) sehen sich zahlreichen Problemen nach ihrer Flucht gegenüber. Kontrolliert und erkennungsdienstlich erfaßt nach ihrer Ankunft, sollten sie in einer altersgerechten Umgebung untergebracht weden. Stattdessen werden ihre Altersangaben von Anfang an in Zweifel gezogen und oftmals medizinisch kontrolliert: eine Kontrolle, die rein wissenschaft gesehen nie zu einem sicheren Ergebnis führen kann, überdies ethisch abzulehnen ist. Oder das Alter wird über ein sogen. Clearingverfahren festgesetzt. Relevant ist hier allein die Altersgrenze von 18 Jahren: wird dies auf mehr als 18 eingestuft, sind sie mit einem Asylverfahren konfrontiert, dass sie in der Regel nur verlieren können.

Unterhalb von 18 Jahre sollte eine Jugendwohngruppe oder eine Pflegefamilie bevorzugt werden ("Inobhutnahme"), oftmals wird aber bereits hier ein Asylantrag gestellt. Ein Vormund für Minderjährige wird (z.b. in Freiburg) von Amts wegen bestimmt, eigene Wünsche werden nicht beachtet. Erst auf ausdrückliche Intervention kann der eigene Wunsch vor Gericht geltend gemacht werden.

Flyer

Flyer (engl.,frz., arab., türk., roma., russ., dt.)

Flyer (dt.)

Login