Frauen

Galten früher generell frauenspezifische Fluchtgründe als kaum erfolgreich, sind zwar inzwischen gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden; zugleich aber sind die Anerkennungsverfahren gegenüber (alleinstehenden) Frauen verschärft worden.

"Frauenspezifische Fluchtgründe" können vielfältig sein, müssen aber - für die Anhörungen beim Bundesamt und vor Gericht - "nachvollziehbar", "realistisch" und "detailreich" sein, so beliebte Kriterien in den behördlichen Asylverfahren und Anhörungen.

Das zustehende Recht auf eine Anhörerin und Dolmetscherin wird oftmals nicht in Anspruch genommen; Asylgründe können in der Regel in der sterilen Atmosphäre der Anhörung nicht ausreichend geschildert werden.

Das Recht auf eine Richterin im gerichtlichen Verfahren existiert nicht (hätte manchmal aber auch keinen Vorteil; die Empathie dazu fehlt innerhalb der juristischen Ausbildung), frau wird auf den "gesetzlichen Richter" verwiesen, auch in der mündlichen Verhandlung steht die Frau oftmals allein da - trotz Dolmetscher und Rechtsanwalt.

Derartige Asylverfahren benötigen viel Unterstützung durch gut eingearbeitete Solidaritätsgruppen.